Sanitär

Wir bieten Dir ein breites Angebot an modernen und optisch ansprechenden Badausstattungen – von der Dusche über die Toilette bis zum Waschbecken. Dabei sorgen wir für ein individuelles und gemütliches Ambiente für Ihr Bad.

Ob im Neubau oder bei der Renovierung, ob für private oder gewerbliche Kunden – wir stehen Dir von der Planung bis zur fachmännischen Ausführung bei der Verwirklichung Seine Wünsche zur Seite. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten in Deinem Bad. Und auch die Inspektion und Instandsetzung von Abwasseranlagen und die Installation von Wasserzählern gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Denke daran – Deutsches Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel und von erstklassiger Qualität. Alle Versorger und Betreiber ihrer Trinkwasserinstallation, also auch Du musst diese Güte aufrechterhalten und schützen.

Allgemein

Der Eintrag von Partikeln in die Trinkwasserinstallation kann zu Beeinträchtigungen im Betrieb (z.B. Korrosion) führen. Zum Schutz der Trinkwasserinstallation ist nach DIN 1988-200 der Einbau eines mechanisch wirkenden Filters erforderlich, der unmittelbar nach der Wasserzählanlage einzubauen ist. Es wird unterschieden zwischen rückspülbaren und nicht rückspülbaren Filtern. Letztere sind mit austauschbaren Filtereinsätzen ausgestattet.

Betreiber Pflichten

Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, diese gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik von Fachleuten warten zu lassen, um eine negative Beeinflussung des Trinkwassers zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen sollte zur Vermeidung von häufigen Filterwechseln ein ruckspülbarer Wasserfilter mit Edelstahl-Siebeinsatz gewählt werden, wenn die Abführung des Spülwassers nach DIN EN 1717 gewährleistet wird. Mechanisch wirkende Filter müssen aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen regelmäßig gewartet werden. Gemäß DIN EN 806-5 sind die Filter nach spätestens sechs Monaten rückzuspülen bzw. der Filtereinsatz auszutauschen.

Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, zu einem bestimmungs-gemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation, dazu gehört der
regelmäßige Wasseraustausch nach spätestens 7 Tagen. Nach DIN 1988-200 gilt eine über einen längeren Zeitraum (7 Tage nach DIN EN 806-5) nicht genutzte Trinkwasserinstallation als eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasserinstallation. Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar und ist zu vermeiden. Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Trinkwasserbeschaffenheit nach Trinkwasserverordnung über längere Zeiten der Nichtnutzung erhalten bleibt, darf diese Frist auf maximal sieben Tage verlängert werden. In öffentlichen Gebäuden mit entsprechenden Nutzungsunterbrechungen (Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Kindergärten, Kitas) sind die hygienischen Anforderungen an die Trinkwasserinstallation besonders zu beachten.

Was kannst Du dafür tun

Arbeiten an der Kundenanlage dürfen nur durch ein in ein Installateur Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.

Nur Produkte, die das Prüfzeichen des DVGW oder einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle tragen, dürfen gem. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) zum Bau von Trinkwasser-Installationen verwendet werden.

Lasse wichtige Wartungsarbeiten innerhalb der vorgeschriebenen Zeitintervalle durchführen.

Vermeidung von „Stagnationswasser“- Wenn Wasser längere Zeit nicht fließt, sagt man, es „stagniert“. Stagnationswasser ist in etwa vergleichbar einem Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum.

Hygienisch akzeptable Stagnationszeiten und daraus abzuleitende Maßnahmen gemäß Regelwerk

(Quelle: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist)